Denkmalschutz Sonnenschutz

Die Erhaltung der Fassadenoptik spielt bei der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden eine große Rolle. Oftmals sind auch Fensterlösungen nicht von der Stange realisierbar. Hinzu kommt ein geeignetes Beschattungssystem, das die entsprechenden Anforderungen erfüllt. Geht es um Sonnenschutz bei Denkmalschutz sind vorgesetzte Systeme (Außenbeschattung) nicht immer die erste Wahl.
Die Anforderungen für Sonnenschutz bei denkmalgeschützten Gebäuden werden mit den Anforderungen des zu erfüllenden Nutzungszwecks des Gebäudes ergänzt.

Mögliche Anforderungen für Denkmalschutz Sonnenschutz
Sichtbare Fensteroptik auch bei voller Beschattung
Verschattung für Schrägverglasung, Dreieck, Trapez, schräge Ecken und Kanten (Modelscheiben)
positive Auswirkung auf die Energiebilanz: Isolierglas mit Wärmeschutz, Sonnen- und Hitzeschutz, Nutzung des solaren Energieeintrags in den Übergangsmonaten

Anforderungen Gebäudezweck bei Denkmalschutz Sonnenschutz
Soll das Gebäude bzw. Räume darin für Büros oder andere Arbeitsplätze genutzt werden, regelt das bmas (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten. Darin werden die Aspekte Beleuchtung, Sichtverbindung nach Draußen, Raumtemperatur und Blendschutz beschrieben. Sonnenschutz im Scheibenzwischenraum (wie das Rollo ISO-Roll) erfüllt als Variante mit transparentem Sonnenschutzrollo die Voraussetzungen, diese Aspekte der ArbStättV einzuhalten. Außerdem muss das Rollo im Scheibenzwischenraum nie gereinigt werden und behält in der denkmalgeschützten Fassade dauerhaft eine saubere und wertige Optik.

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